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- 1. Geltung
- 2. Preise
- 3. Zahlungsbedingungen
- 4. Lieferung und Lieferzeit
- 5. Versand und Gefahrübergang
- 6. Eigentumsvorbehalt
- 7. Mängelrüge, Gewährleistung und Haftung
- 8. Reparaturen
- 9. Mietgebühren
- 10. Anzuwendendes Recht
- 11. Teilunwirksamkeit
- 12. Erfüllungsort, Gerichtsstand
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- 1. Geltung
- Die AGB liegen sämtlichen mit uns geführten Vertragsabwicklungen zugrunde. Die AGB gelten ab Vertragsabschluß, spätestens mit dem Zugang des Lieferscheines für alle mit uns getätigten Geschäfte. Sonstige Vereinbarungen, insbesondere soweit sie diese abändern, werden erst durch unsere schriftl. Bestätigung verbindlich. Erklärungen des Bestellers bedürfen in jedem Fall der Schriftform. Für die Vermietung von Backline, Cases und Zubehör gelten unsere erweiterten Bedingungen für Vermietung auf die wir hiermit ausdrücklich verweisen.
- 2. Preise
- a) Die Preise werden in DM oder EURO gestellt. Hinzu kommt die gesetzliche MwSt. Die Preise verstehen sich ab Werk. Verpackung, Fracht, Porto und Versandkosten und Versicherung werden
- gesondert berechnet.
- b) Aufträge, für die keine festen Preise vereinbart sind, oder Aufträge im Rahmen von Dauerschuld-
- verhältnissen werden zu den am Tage der Lieferung gültigen Preisen berechnet .
- c) Bei Änderung von Lohn- und Materialkosten zwischen Angebotsabgabe und Auftragserteilung
- oder nach Vertragsabschluß kann jeder Vertragspartner die Neufestsetzung des Preises im
- Verhandlungswege verlangen.
- 3. Zahlungsbedingungen
- a) Zahlung hat innerhalb von l4 Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen, falls keine andere
- Vereinbarung getroffen wurde.
- b) Reparaturrechnungen sind sofort ohne Abzug zu bezahlen.
- c) Für Geräte und Anlagen, die speziell nach den Wünschen des Auftraggebers angefertigt
- werden, gilt folgende Zahlungsweise:
- Fertigung
- 1/3 der Auftragssumme bei Auftragserteilung, spätestens jedoch bei Beginn der Fertigung:
- 2/3 bei Lieferung und Übergabe. Mietgebühren sind im voraus zu entrichten.
- d) Wir sind berechtigt, vom Besteller, der Kaufmann im Sinne des HGB ist, vom Fälligkeits-
- tage an, vom Besteller, der kein Kaufmann ist, ab Verzug Zinsen in Höhe der von ihm selbst
- zu zahlenden Kreditkosten, mindestens aber von 3% über dem Diskontsatz der Deutschen
- Bundesbank, jeweils zuzügl. MwSt. zu berechnen. Bei Zahlungsschwierigkeiten des Bestellers, insbesondere auch bei Zahlungsverzug, Scheck- oder Wechselprotest, sind wir berechtigt,
- weitere Lieferungen nur gegen Vorauskasse auszuführen, alle offenstehenden, auch gestundeten
- Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen und gegen Rückgabe zahlungshalber hereingenommener
- Wechsel Barzahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
- e) Sämtliche Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung in unserem Eigentum. Wir sind
- berechtigt, die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu untersagen,
- deren Rückgabe auf Kosten des Bestellers zu verlangen und - sollte diesem Verlangen nicht
- nachgekommen werden - die Waren ohne gerichtliche Auseinandersetzung auf Kosten des
- Bestellers abzuholen. Mehrfrachten, Versand- und sonstige Spesen sowie eine Wertminderung
- der Ware sind uns zu ersetzen. Wir sind außerdem wahlweise berechtigt, von Verträgen insofern
- zurückzutreten als Lieferungen noch nicht erfolgt sind oder die Lieferung davon abhängig zu
- machen, daß Lieferung Zug um Zug gegen Zahlung erfolgt.
- f) Der Besteller kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung
- aufrechnen, soweit diese Gegenforderung schriftlich angezeigt wird. Die Rechte nach § 320
- BGB bleiben jedoch erhalten, solange und soweit wir unseren Verpflichtungen zur Nachbesserung
- bzw. Ersatzlieferung nicht nachgekommen sind. Die Abtretung einer Forderung des Bestellers
- gegen uns, gleichgültig aus welchem Rechtsgrunde, ist unzulässig.
- 4. Lieferung und Lieferzeit
- a) Liefertermine sind nur gültig, wenn sie von uns ausdrücklich bestätigt werden.
- b) Technisch bedingte Konstruktions- oder Fertigungsänderungen sowie Abweichungen von
- Mustern bleiben vorbehalten, solange diese für den Besteller zumutbar sind.
- c) Teillieferungen sind zulässig und selbständig abrechenbar.
- d) Lieferfristen laufen erst ab vollständiger technischer Klärung bzw. bei Vereinbarung einer
- Anzahlung nach deren Eingang (s. Ziffer 3 c).
- e) Geraten wir in Verzug, so kann der Besteller nur nach fruchtlosem Ablauf einer durch
- Einschreiben schriftlich gesetzten angemessenen Nachfrist, die mind. 1 Monat betragen muß,
- insoweit vom Vertrag zurücktreten, als die Ware bis dahin nicht als versandbereit gemeldet
- wurde bzw. zur Montage bereitsteht.
- Ansprüche auf Schadenersatz können nur gestellt werden, wenn uns, oder einem gesetzlichen
- Vertreter Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann, wobei nur der dem
- Besteller unmittelbar entstandene Schaden zu ersetzen ist. Im Falle eines Teilverzuges oder Teilunmöglichkeit kann der Besteller nur dann vom gesamten Vertrag zurücktreten oder nur dann
- Schadenersatz wegen Nichterfüllung der ganzen Verbindlichkeit verlangen, wenn die teilweise
- Erfüllung des Vertrages für ihn objektiv kein Interesse hat. Betriebsstörungen in unserem Betrieb,
- insbesondere Streik, Aussperrung, Krieg, Aufruhr sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt,
- berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses Die Grundsätze über den Wegfall der
- Geschäftsgrundlage bleiben unberührt. Erfolgt die Abnahme nicht, nicht rechtzeitig oder nicht
- vollständig, so sind wir berechtigt, die Ware ohne Abnahme zu versenden oder auf Kosten und
- Gefahr des Bestellers zu lagern. Die Ware gilt mit der Absendung oder Einlagerung als in jeder
- Hinsicht vertragsgemäß geliefert.
- 5. Versand und Gefahrübergang
- Mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des Werkes
- oder Lagers, gehen die Gefahren auf jeden Fall auf den Besteller über. Soweit wir die Gefahr zu
- tragen haben, ist unsere Gefahrtragungspflicht auf die Gefahren beschränkt die nach den normalen
- fpa-Bedingungen versicherbar sind Darüber hinausgehende Gefahren trägt der Besteller vom
- Zeitpunkt der Konkretisierung der Ware an.
- 6. Eigentumsvorbehalt
- a) Unsere Lieferungen bleiben bis zur Zahlung unserer Forderungen unser Eigentum. Barzahlungen, Scheckzahlungen und Banküberweisungen, die gegen Übersendung eines von uns ausgestellten Eigenakzeptes des Bestellers erfolgen, gelten erst dann als Zahlung, wenn der Wechsel von dem Bezogenen eingelöst ist und wir somit aus der Wechselhaftung befreit sind. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung berühren den Eigentumsvorbehalt nicht.
- b) Der Besteller hat für sichere und sachgemäße Aufbewahrung der in unserem Eigentum stehenden Gegenstände zu sorgen und sie auf seine Kosten gegen Schaden zu versichern.
- 7. Mängelrüge, Gewährleistung und Haftung
- a) Der Besteller, welcher Kaufmann im Sinne des HGB ist, hat alle erkennbaren (nicht nur offensichtlichen) Mängel, Fehlmengen und Falschlieferungen nach Eingang der Waren, spätestens jedoch binnen 5 Werktagen nach Lieferung und der Besteller, der kein Kaufmann ist, binnen 10 Tagen nach Lieferung durch Einschreiben schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel, die auch nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, dürfen nur gegen uns geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge innerhalb von 6 Monaten, nachdem die Ware das Lieferwerk verlassen hat, bei uns eintrifft.
- b) Bei fristgerechter, berechtigter Mängelrüge fehlerhafter Ware stehen dem Besteller unter Ausschluß von Schadenersatzansprüchen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu. Vor Geltendmachung derselben ist uns zunächst eine angemessene Frist zur Nachbesserung und Nachlieferung zu setzen
- c) Schadenersatzansprüche des Bestellers aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertrags-verhandlungen und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits, seitens eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.
- d) Bei berechtigten Beanstandungen sind wir nach unserer Wahl, unter Aus-schluß anderer Ansprüche zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder es fallen uns oder unserem Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
- e) Gibt der Besteller uns keine Gelegenheit, uns von dem Mangel zu überzeugen, stellt er insbesondere auf Verlangen die beanstandete Ware oder Proben davon nicht unverzüglich zur Verfügung, entfallen alle Gewährleistungsansprüche.
- f) Beanstandungen von Teillieferungen berechtigen nicht zur Ablehnung der Restlieferungen.
- g) Diese Bedingungen gelten auch bei Lieferungen anderer als vertragsgemäßer Ware.
- h) Jegliche Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen bei Lieferungen gebrauchter Waren, es sei denn, Gewährleistungsrechte sind gegenüber dem Be-steller von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt.
- 8. Reparaturen
- Wird vor Ausführung von Reparaturen die Vorlage eines Kostenvoranschlages gewünscht, so ist dies ausdrücklich schriftlich anzugeben. Die Kosten für den Voranschlag sind zu vergüten. Ob eine Reparatur in eigener oder fremder Werkstatt erfolgt, liegt in unserem Ermessen. Reparaturen sind sofort netto ohne Abzug abzurechnen, Kosten für Versand und Verpackung gehen zu Lasten des Käufers. Auf Ziffer 4 und 5 der Bedingungen wird verwiesen. Auslieferung von Reparaturgeräten erfolgt nur gegen sofortige Barzahlung.
- 9. Mietgebühren
- Mietgebühren sind grundsätzlich im voraus zu entrichten. Wird die Anlage nicht zu dem vereinbarten Termin zurückgegeben, behalten wir uns eine Nachberechnung von mindestens 1% des Anlagen-Neuwertes pro Tag vor. Wird für die gemietete Anlage keine Versicherung vom Mieter abgeschlossen, kann eine Kaution verlangt werden.
- 10. Anzuwendendes Recht
- Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller gilt nur das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien maßgebende Recht an unserem Sitz.
- 11. Teilunwirksamkeit
- Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so gelten die gesetzlichen Vorschriften. Durch die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Klauseln dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die rechtsverbindliche Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
- 12. Erfüllungsort, Gerichtsstand
- Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozesse ist das Gericht unseres Sitzes in Rotenburg (Wümme), soweit der Besteller Kaufmann ist. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
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